Platzordnung
Version: 20260101
Gültigkeit
Diese Platzordnung ist gültig auf allen Sportanlagen, die von den Vereinen AC Sagittarius und AC Sagittarius NORD betrieben werden, sofern nicht eine lokale Platzordnung publiziert ist.
Unterschiede für die einzelnen Sportanlagen werden unter der Namensbezeichnung der Sportanlage am Ende dieser Platzordnung angeführt.
Diese Platzordnung wird auf allen Sportanlagen und auf der Website des jeweiligen Vereines veröffentlicht. Mit dem Benützen einer Sportanlage, wird die Platzordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Alle Personen, die diese Platzordnung nicht akzeptieren, müssen die Sportanlage unverzüglich verlassen.
Betreten der Sportanlagen
Die Sportanlagen dürfen nur von Mitgliedern der oben genannten Vereine oder deren Gästen betreten werden, ausgenommen die Sportanlage ist für einen Wettkampf geöffnet oder es wurde seitens des jeweiligen Vorstandes eine andere Vereinbarung getroffen. Ein Mitgliedsausweis oder ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Identifizierung immer mitzuführen. Bei Gästen ist das einladende Mitglied für diese verantwortlich.
Beim Betreten der Sportanlagen haben sich alle Mitglieder mittels Chip-Schlüssel am elektronischen Eingangsschloss anzumelden. Dies ersetzt ein Standbuch.
Das unbefugte Betreten der Sportanlage wird zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt.
Der Bereich innerhalb der Sportanlage ist zum Zweck der Beweissicherung Videoüberwacht.
Kinder
Eltern, Erziehungsberechtigte oder Aufsichtspersonen haften für ihre oder den ihnen anvertrauten Kindern, sofern diese nicht mit einem Coach der Sagittarius Akademie oder mit einem Coach des ansässigen Vereines trainieren. Um die Sicherheit für alle zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Kinder einen sicheren Abstand zu den Schießbahnen einhalten. Weiteres ist dafür Sorge zu tragen, dass der Trainings- oder Wettkampfbetrieb nicht durch Kinder gestört wird.
Eltern, Erziehungsberechtigte oder Aufsichtspersonen haften für ihre oder den ihnen anvertrauten Kindern, sofern diese nicht mit einem Coach der Sagittarius Akademie oder mit einem Coach des ansässigen Vereines trainieren. Um die Sicherheit für alle zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Kinder einen sicheren Abstand zu den Schießbahnen einhalten. Weiteres ist dafür Sorge zu tragen, dass der Trainings- oder Wettkampfbetrieb nicht durch Kinder gestört wird.
Kleidung und Ausrüstung
Es ist jede Kleidung gestattet, wenn möglich sportlich und/oder Vereinskleidung.
Verboten ist jede Art von Kleidung oder sonstigen Objekten die ein sexualisierendes, rassendiskriminierendes Aussehen haben oder auf denen Abbildungen bzw. Texte zu solchen Themen ersichtlich sind. Bei solchen Delikten ist umgehend der jeweilige Vereinsvorstand zu kontaktieren, der über eine Verweisung von der Sportanlage durch ein anwesendes Mitglied entscheidet.
Es ist verboten, militärische Tarnkleidung (Camouflage) zu tragen, insbesondere auf den Schießbahnen (Sichtbarkeit). Handelt es sich dabei um eine Dienstkleidung einer Behörde oder des österreichischen Bundesheeres, so ist dies auf der Sportanlage gestattet, ausgenommen bei der Benutzung der Schießbahnen.
Sauberkeit und Reinigung
Beim Benützen der Sportanlage ist jeder zur Sauberhaltung verpflichtet und hat seinen Müll oder sein Leergebinde in den vorgesehenen Behältern oder Kisten zu entsorgen. Trinkgläser oder sonstiges Geschirr sind selbstständig bei einem vorhandenen Geschirrspüler in diesem abzustellen oder in gereinigtem Zustand zurückzustellen.
Beim Benützen der Sportanlage ist jeder zur Sauberhaltung verpflichtet und hat seinen Müll oder sein Leergebinde in den vorgesehenen Behältern oder Kisten zu entsorgen. Trinkgläser oder sonstiges Geschirr sind selbstständig bei einem vorhandenen Geschirrspüler in diesem abzustellen oder in gereinigtem Zustand zurückzustellen.
Benutzung der Schießbahnen
Das selbstständige Benützen der darauf befindlichen Schießbahnen ist nur gestattet wenn man volljährig ist und eine Platzreifeprüfung vorweisen kann, ansonsten ist die Benützung nur unter der Aufsicht eines Coaches gestattet. Für ein selbstständiges Training bei Jugendlichen kann nur der Vorstand eine Bewilligung erteilen.
Gastschützen haben einen festgelegten Unkostenbeitrag, vor dem Training zu entrichten.
Den Anordnungen von Vorstandsmitgliedern und Coaches ist unbedingt Folge zu leisten.
- Jeder Schütze ist für den reibungslosen und risikolosen Ablauf des Schießbetriebs selbst verantwortlich
- Das diagonale Schießen am Platz ist verboten.
- Das Spannen des Bogens oder das Heben einer gespannten Feldarmbrust mit aufgelegtem Pfeil in einer Weise, die dazu geeignet wäre, den Pfeil über die Grundstückgrenzen fliegen zu lassen („Skydraw“), ist strengstens verboten.
- Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn sich keine Person mehr vor der Schießlinie befindet.
- Es dürfen nur so viele Pfeile pro Passe geschossen werden, wie es nicht zu einer unnötigen Verzögerung für die Mehrheit der anderen Schützen kommt.
- Mit dem Wort "Pfeile" und der Kontrolle, dass niemand mehr einen Pfeil eingenockt bzw. die Feldarmbrust rückwärts abgelegt wurde, ist das Holen der Pfeile gestattet. Das Wort "Pfeile" kann nach vorheriger Absprache durch ein akustisches- und/oder durch ein optisches Signal ersetzt werden.
- Beim Suchen von Pfeilen ist darauf zu achten, dass man das Training der anderen Schützen nicht langfristig verzögert.
Sportart Bogen
- Es sind nur Bögen und Pfeile erlaubt, welche der Sportordnung des ÖBSV entsprechen.
- Die Pfeile müssen am Schaft mit dem Namen des Besitzers gekennzeichnet werden.
Sportart Feldarmbrust
- Die Feldarmbrust und die Pfeile müssen den Feldarmbrust-Regeln der Internationalen Armbrustschützen Union (IAU) entsprechen.
- Alle anderen Arten einer Armbrust sind ausdrücklich verboten.
- Die Pfeile müssen auf jeder Feder oder am Schaft mit den Initialen des Besitzers gekennzeichnet sein.
Für den Vorstand
Harald Lugmayr, Obmann ACSN
Harald Lugmayr, Obmann ACSN